Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PHARMORE GmbH (nachfolgend „PHARMORE“),
Gildestraße 75, 49479 Ibbenbüren
Stand: Oktober 2025
§ 1 Geltungsbereich. Abweichende Geschäftsbedingungen
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der PHARMORE gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, bei denen die PHARMORE als Lieferant gegenüber einem Besteller auftritt, mit Ausnahme der Bestellungen über die Pagero-Schnittstellen.
- Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die PHARMORE nicht an, es sei denn, die PHARMORE hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die PHARMORE in Kenntnis entgegenstehender oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Besteller, auch wenn die Anwendbarkeit der AGB nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote der PHARMORE sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Angebot als verbindlich gekennzeichnet ist oder in einem Angebot auf eine bestimmte Annahmefrist verwiesen wird.
- Eine Produktbestellung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Bestellers, wie unter § 3 dieser Geschäftsbedingungen beschrieben. Ein Vertrag kommt mit diesem Angebot noch nicht zu Stande. Hierfür ist es notwendig, dass die PHARMORE das Vertragsangebot annimmt. Zur Annahme ist die PHARMORE innerhalb von einer Woche nach Zugang berechtigt. Eine Annahme des Angebots durch die PHARMORE erfolgt entweder durch eine Auftragsbestätigung (schriftlich oder in Textform; als Fax-Schreiben, E-Mail-Nachricht, in Form einer Rechnung oder eines Lieferscheins) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller.
- Ist der Besteller ein Neukunde oder liegt der letzte Nachweis der Berechtigung zum Bezug der bestellten Arzneimittel schon länger zurück, wird die PHARMORE vor Vertragsschluss ggfs. Nachweise über die gesetzliche Bezugsberechtigung abfragen, die der Besteller entsprechend zur Verfügung stellen wird. In diesen Fällen verlängert sich die Annahmefrist um den Zeitraum, der bis zum Zugang des Nachweises der Bezugsberechtigung vergeht.
- Der Besteller ist verpflichtet, PHARMORE jede Änderung seiner behördlichen Erlaubnisse – insbesondere die Erteilung, Änderung oder den Entzug der Apothekenbetriebserlaubnis, Großhandelserlaubnis oder vergleichbarer Genehmigungen – unverzüglich und unaufgefordert schriftlich anzuzeigen. Entsprechende Nachweise sind an die E-Mail-Adresse service@pharmore.de zu übermitteln.
- Ist die PHARMORE bzgl. einzelner bestellter Produkte nicht lieferfähig, wird die PHARMORE den Besteller entsprechend informieren. Es steht der PHARMORE frei, die Bestellung nur bzgl. der nicht lieferfähigen Produkte abzulehnen, im Übrigen aber anzunehmen, sofern dies für den Besteller nicht unzumutbar ist.
- Beschaffenheitsvereinbarungen und die Übernahme von Garantien bedürfen einer Bestätigung durch die PHARMORE in Schrift- oder Textform.
§ 3 Bestellwege
- Bestellungen können auf folgenden Wegen erfolgen: Per Bestellformular.
Alternativ ist eine Bestellung auf telefonischem Wege möglich. - Bestellungen per Bestellformular müssen alle abgefragten Informationen enthalten. Das Bestellformular ist der PHARMORE per Fax oder E-Mail zuzusenden.
- Bestellungen auf telefonischem Wege können Mo – Fr von 8 – 17 Uhr unter +49 5451 9690-0 aufgegeben werden. Im Nachgang erhält der Besteller eine Bestellbestätigung per Fax oder E-Mail. Der Besteller ist verpflichtet, diese Bestätigung umgehend auf Richtigkeit zu prüfen.
§ 4 Preise
- Die Preise der PHARMORE gelten ab Lager, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Alle Preisangaben sind Netto-Preise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Sofern sich zwischen Vertragsangebot und potenzieller Annahme die Preise ändern, unterbreitet die PHARMORE dem Besteller ein neues Angebot mit den neuen Preisen, das der Besteller annehmen kann.
§ 5 Lieferung
- Teillieferungen und Teilfakturierungen sind der PHARMORE in einem dem Besteller zumutbaren Maße gestattet.
- Die PHARMORE teilt die Lieferfrist bei Annahme der Bestellung mit, sofern die Lieferfrist nicht individuell vereinbart ist.
- Die PHARMORE informiert unverzüglich darüber, wenn eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann und teilt dabei die voraussichtlich neue Lieferfrist mit. Die PHARMORE ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Waren auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sind. Die PHARMORE wird ggf. erbrachte Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Lieferanten der PHARMORE, welche die PHARMORE nicht verschuldet hat oder wenn die PHARMORE nicht zur Beschaffung eines Produktes im Einzelfall verpflichtet ist.
- Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers durch diesen voraus, insbesondere Zahlungsverpflichtungen. Die Lieferpflicht der PHARMORE ruht, solange der Besteller mit einer fälligen Zahlung aus der laufenden Geschäftsverbindung in Verzug ist.
- In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, z. B. Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Unruhen, Krieg, die die PHARMORE ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, bestellte Arzneimittel zu einem verbindlich bzw. unverbindlich vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich diese Fristen bzw. Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Wird durch die genannten Umstände eine Lieferung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, ist die PHARMORE insoweit von der Lieferpflicht befreit bzw. zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Erfüllung besonderer gesetzlicher Anforderungen durch Besteller / Informationspflichten
- Der Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln durch die PHARMORE für den Besteller erfolgt auf Grundlage des § 73 Absatz 3 AMG (Arzneimittelgesetz). Der Besteller versichert, dass er die gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Bestellung des Angebots bei der PHARMORE erfüllt und nach Erhalt die Ware entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert.
- Dem Besteller ist bekannt, dass ggf. besondere Lager-, Kühl- und Temperaturvorschriften einzuhalten sind. Der Besteller ist hierfür in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
- Der Besteller wird sich über besondere Hinweise, Registrierungen, Beratungsvorgaben, Dokumentationen etc. im Zusammenhang mit den importierten Arzneimitteln informieren und Herstellervorgaben/-empfehlungen hierzu – auch mit Blick auf Beratung und Aufklärung des Kunden/bzw. Patienten – erfüllen.
§ 7 Gefahrübergang, Versandkosten
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung der Ware an den Besteller auf diesen über, sofern nichts anderes
(z. B. „Ex Works Lieferung“) mit dem Besteller mindestens in Textform vereinbart wurde. Die PHARMORE ist berechtigt, die Art und Weise des Transports sowie die Person des Transportierenden unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bestellten Produktes selbst zu bestimmen. - Der Versand erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
- Der Besteller ist verpflichtet, für bestellte Arzneimittel an Werktagen in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr annahmefähig zu sein, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde. Wurde ein Liefertermin außerhalb der vorgenannten Zeiten vereinbart, ist der Besteller verpflichtet, zu dem vereinbarten Zeitpunkt annahmefähig zu sein.
- Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch die PHARMORE erfolgt nicht. Kartons und Füllmaterial sowie weitergehende Verpackung sind vom Besteller selbst zu entsorgen. Die PHARMORE nimmt am dualen System der Reclay Systems GmbH teil.
- Der Versandkostenanteil pro Sendung beträgt € 10,00 für ungekühlte Ware und € 25,00 für Kühlware. Ab einem Bestellwert von € 75,00 erfolgt eine Lieferung versandkostenfrei. Ausgenommen hiervon sind Sonderzustellungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Expresslieferungen sind im Einzelfall und nach individueller Absprache möglich. Die Kosten der Expresslieferung trägt der Besteller.
§ 8 Zahlung
- Rechnungen von der PHARMORE sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung ohne Abzug fällig.
- Zahlungen sind nur per Überweisung, per Vorkasse oder Lastschrift möglich. Unabhängig von der Art der Zahlung sind Rechnungsbeträge ohne Abzüge auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zu leisten.
- Befindet sich der Besteller mit seiner Leistung im Verzug, ist die PHARMORE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Basiszinssatz pro Jahr zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 9 Rücknahmen („Retouren“)
- Die PHARMORE räumt Bestellern freiwillig die Möglichkeit ein, bei der PHARMORE bezogene Arzneimittel zu den nachfolgend wiedergegebenen Bedingungen zu retournieren (freiwillige Rücknahme von verkehrsfähigen, mangelfreien Arzneimitteln). Das Recht gilt nur für Arzneimittel, die unmittelbar von der PHARMORE bezogen wurden.
- Retouren werden von der PHARMORE nur dann angenommen, wenn diese von der PHARMORE vor Rückholung genehmigt wurden. Die Genehmigung ist nur dann möglich, wenn der ausgefüllte und unterschriebene Retourenantrag bei der PHARMORE vorliegt. Das Retourenantrags-Formular kann auf unserer Website heruntergeladen bzw. beim Vertriebsinnendienst der PHARMORE angefordert werden.
- Retouren werden von der PHARMORE ferner nur für Waren genehmigt, die innerhalb der letzten 30 Tage versendet wurden.
- Kühlware ist von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sowie bei Vorlage der lückenlosen Temperaturdokumentation als Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung und Handhabung kann eine Rücknahme von Kühlware mit der PHARMORE vereinbart werden.
- Einzelimporte gemäß § 73 Absatz 3 AMG sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen und bei ordnungsgemäßer Lagerung und Handhabung kann eine Rücknahme von Einzelimporten mit der PHARMORE vereinbart werden.
- Weiterhin sind folgende Waren von der Retournierung ausgeschlossen:
- Ware ohne vollständig ausgefüllten Retourenantrag der PHARMORE;
- Ware, die auf Grund nicht fachgerechter Transportverpackung beschädigt im Lager der PHARMORE eintrifft;
- Angebrochene Packungen;
- Ware, die nicht gemäß den für sie geltenden Lagerungsbedingungen gelagert und gehandhabt wurde;
- Ware, deren Rücknahme die PHARMORE vor Lieferung ausdrücklich ausgeschlossen hat;
- Ware, die den Verantwortungsbereich der Apotheke/des Empfängers verlassen hat;
- Ware, die nicht verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist;
- Ware, die sich nicht in der Originalpackung und in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Der Originalitätsverschluss muss intakt sein;
- Ware, deren individuelles Erkennungsmerkmal deaktiviert ist.
f. Genehmigte Rücksendungen sind vom Besteller fachgerecht zu verpacken. Eine Kopie des Lieferscheins ist der Sendung beizulegen. Rücksendungen werden grundsätzlich von einem von der PHARMORE beauftragten Transportunternehmen in Absprache mit dem Besteller abgeholt. Vom Besteller eigenständig versendete Retouren werden nicht akzeptiert.
g. Retournierte Ware, welche unter Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingungen bei der PHARMORE eintrifft, wird ordnungsgemäß vernichtet und eine Vernichtungs-erklärung über die ordnungsgemäße Entsorgung erstellt. Eine Gutschrift oder eine Rücksendung dieser Ware an den Besteller ist in diesem Fall nicht möglich.
2. Eine Gutschrift für ordnungsgemäß retournierte Ware an den Besteller erfolgt nach:
- Prüfung der Ware auf Unversehrtheit,
- Prüfung der lückenlosen Temperaturdokumentation für Kühlware und
- Prüfung der weiteren Retouren-Dokumentation.
3. Für Fragen zur Retourenabwicklung durch die PHARMORE steht dem Besteller der PHARMORE Vertriebsinnendienst, erreichbar unter service@pharmore.de
oder 05451 96900, zur Verfügung.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der PHARMORE anerkannt sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die an den Besteller gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der PHARMORE.
§ 12 Gewährleistung und Untersuchungspflicht
- Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser den ihn nach § 377 HGB treffenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder ohne weiteres erkennbare Beschädigungen der gelieferten Ware sind der PHARMORE gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich, mindestens aber in Form einer E-Mail in Textform, zu rügen.
- Mängel, die sich erst später zeigen, müssen der PHARMORE gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Erkennen durch den Besteller schriftlich, mindestens aber in Form einer E-Mail in Textform, gerügt werden.
- Kommt der Besteller dieser Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Ist die Kaufsache mangelhaft, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Abtretung der Mängelansprüche des Bestellers an Dritte ist ausgeschlossen.
- Vertragliche Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
- Beruht ein Mangel aber auf einem Verschulden durch die PHARMORE, kann der Besteller unter den in § 13 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
§ 13 Haftung
- Die PHARMORE haftet, soweit sich aus § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Gewährleistung) und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die PHARMORE haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die PHARMORE nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesem Fall die Haftung der PHARMORE auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
- Die Haftung der PHARMORE nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der deliktischen Produkthaftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels und die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt jeweils unberührt. Unberührt bleiben zudem Ansprüche aus der Gefährdungshaftung gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) für Arzneimittel mit deutscher Zulassung.
- Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, welche die PHARMORE nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (Organe/Erfüllungsgehilfen/Beauftragte).
- Schadensersatzrechtliche Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleibt es bei der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.
§ 14 Datenschutzinformationen
Es gilt die aktuelle Datenschutzinformation der PHARMORE, aufrufbar in der jeweils gültigen Fassung unter www.pharmore.de/datenschutzhinweise.
§ 15 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der PHARMORE. Die PHARMORE ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Firmen- oder Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort ist Ibbenbüren.
- Sofern eine oder mehrere Bestimmungen in dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.