Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pharmore
GmbH, Gildestraße 75, 49479 Ibbenbüren, Stand: [28.11.2023]

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pharmore GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Pharmore GmbH nicht an, es sei denn, die Pharmore GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Pharmore GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Pharmore GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Eine Produktbestellung ist ein verbindliches Vertragsangebot des Bestellers. Ein Vertrag kommt mit diesem Angebot noch nicht zu Stande. Hierfür ist es notwendig, dass die Pharmore GmbH das Vertragsangebot annimmt. Zur Annahme ist die Pharmore GmbH innerhalb von einer Woche nach Zugang berechtigt. Eine Annahme des Angebots durch die Pharmore GmbH erfolgt entweder durch eine Auftragsbestätigung (schriftlich oder in Textform) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller.

(3) Beschaffenheitsvereinbarungen und die Übernahme von Garantien bedürfen einer Bestätigung durch die Pharmore GmbH in Schrift- oder Textform.

§ 3 Preise

(1) Die Preise der Pharmore GmbH gelten ab Lager, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Sofern sich zwischen Vertragsangebot und potenzieller Annahme die Preise ändern, unterbreitet die Pharmore GmbH dem Besteller ein neues Angebot mit den neuen Preisen, das der Besteller annehmen kann.

§ 4 Lieferung

(1) Die Pharmore GmbH teilt die Lieferfrist bei Annahme der Bestellung mit, sofern die Lieferfrist nicht individuell vereinbart ist.

(2) Die Pharmore GmbH informiert unverzüglich darüber, wenn eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann und teilt dabei die voraussichtlich neue Lieferfrist mit. Die Pharmore GmbH ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Waren auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sind. Die Pharmore GmbH wird ggf. erbrachte Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Lieferanten der Pharmore GmbH, welche die Pharmore GmbH nicht verschuldet hat oder wenn die Pharmore GmbH nicht zur Beschaffung eines Produktes im Einzelfall verpflichtet ist.

§ 5 Erfüllung besonderer gesetzlicher Anforderungen durch Besteller / Informationspflichten

(1) Der Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln durch die Pharmore GmbH für den Kunden erfolgt auf Grundlage des § 73 Absatz 3 AMG (Arzneimittelgesetz). Der Besteller versichert, dass er die gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Bestellung des Angebots bei der Pharmore GmbH erfüllt und nach Erhalt die Ware entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert.

(2) Dem Besteller ist bekannt, dass ggf. besondere Lager-, Kühl- und Temperaturvorschriften einzuhalten sind. Der Besteller ist hierfür in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.

(3) Der Besteller wird sich über besondere Hinweise, Registrierungen, Beratungsvorgaben, Dokumentationen etc. des Herstellers im Zusammenhang mit den importierten Arzneimitteln informieren und Herstellervorgaben/-empfehlungen hierzu – auch mit Blick auf Beratung und Aufklärung des Kunden/bzw. Patienten – erfüllen.

§ 6 Gefahrübergang, Versandkosten

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung der Ware an den Kunden auf diesen über, sofern nichts anderes z.B. Ex Works Lieferung mit dem Besteller in Schrift- oder Textform vereinbart wurde. Die Pharmore GmbH ist berechtigt, die Art der Versendung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bestellten Produktes selbst zu bestimmen.

(2) Der Versand erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

(3) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch die Pharmore GmbH erfolgt nicht. Kartons und Füllmaterial sowie weitergehende Verpackung sind vom Besteller selbst zu entsorgen. Die Pharmore GmbH nimmt am dualen System der Reclay VFW GmbH teil.

(4) Der Versandkostenanteil pro Sendung beträgt € 6,00 für Kühlware € 12,00. Ab einem Bestellwert von € 75,00 erfolgt eine Lieferung versandkostenfrei. Ausgenommen hiervon sind Sonderzustellungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Zahlung

(1) Rechnungen von der Pharmore GmbH sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung ohne Abzug fällig.

(2) Zahlungen sind nur per Überweisung, per Vorkasse oder Lastschrift möglich.

(3) Befindet sich der Besteller mit seiner Leistung im Verzug, ist die Pharmore GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Basiszinssatz pro Jahr zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Freiwillige Retouren

(1) Die Pharmore GmbH räumt Bestellern die Möglichkeit ein, bei der Pharmore GmbH bezogene Arzneimittel zu den nachfolgend wiedergegebenen Bedingungen zu retournieren (freiwillige Rücknahme von verkehrsfähigen, mangelfreien Arzneimitteln). Das Recht gilt nur für Arzneimittel, die unmittelbar von der Pharmore GmbH bezogen wurden.

(a) Retouren werden von der Pharmore GmbH nur dann angenommen, wenn diese von der Pharmore GmbH vor Rückholung genehmigt wurden. Die Genehmigung ist nur dann möglich, wenn eine Kopie des Lieferscheins sowie der ausgefüllte und unterschriebene Retourenantrag bei der Pharmore GmbH vorliegen. Das Retourenantrags-Formular kann auf unserer Website heruntergeladen bzw. im Service-Center der Pharmore GmbH angefordert werden.

(b) Retouren werden von der Pharmore GmbH ferner nur für Waren genehmigt, die innerhalb der letzten 30 Tage versendet wurden.

(c) Kühlware ist von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen und dem lückenlosen Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung und Handhabung kann eine Rücknahme von Kühlware mit der Pharmore GmbH vereinbart werden.

(d) Einzelimporte gemäß § 73 Absatz 3 AMG sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen und dem lückenlosen Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung und Handhabung kann eine Rücknahme von Einzelimporten mit der Pharmore GmbH vereinbart werden.

(e) Weiterhin sind folgende Waren von der Retournierung ausgeschlossen:

  • Ware ohne vollständig ausgefüllten Retourenantrag der Pharmore GmbH
  • Ware, die auf Grund nicht fachgerechter Transportverpackung beschädigt im Lager der Pharmore GmbH eintrifft
  • Unvollständige Packungen oder Packungen mit unterschiedlichen Mengen/Chargen
  • Ambient-Ware ohne Nachweis, dass die Arzneimittel gemäß den für sie geltenden Lagerbedingungen gelagert und gehandhabt wurden
  • Ware, deren Rücknahme die Pharmore GmbH vor Lieferung ausdrücklich ausgeschlossen hat
  • Ware, die den Verantwortungsbereich der Apotheke/des Empfängers verlassen hat
  • Ware, die nicht verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist
  • Ware, die sich nicht in der Originalpackung und in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Der Originalitätsverschluss muss intakt sein
  • Ware, deren individuelles Erkennungsmerkmal deaktiviert ist

(f) Genehmigte Rücksendungen sind vom Besteller fachgerecht zu verpacken und werden grundsätzlich von dem von der Pharmore GmbH beauftragten Transportunternehmen in Absprache mit dem Besteller abgeholt.

Vom Besteller eigenständig versendete Retouren werden nicht akzeptiert.

(g) Retournierte Ware, welche unter Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingungen bei der Pharmore GmbH eintrifft, wird ordnungsgemäß vernichtet und eine Vernichtungserklärung über die ordnungsgemäße Entsorgung erstellt. Eine Gutschrift oder eine Rücksendung dieser Ware an den Besteller ist in diesem Fall nicht möglich.

(2) Eine Gutschrift für ordnungsgemäß retournierte Ware an den Besteller erfolgt nach Prüfung der Ware auf Unversehrtheit sowie des vom Besteller ausgefüllten und unterschriebenen Retourenscheins.

(3) Für Fragen zur Retourenabwicklung durch die Pharmore GmbH steht dem Besteller zusätzlich die Pharmore GmbH E-Mail Adresse service@pharmore.de sowie die Telefonnummer 05451 96900 zur Verfügung.

§ 9 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Pharmore GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die an den Besteller gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum der Pharmore GmbH.

§ 11 Gewährleistung und Untersuchungspflicht

(1) Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser den ihn nach § 377 HGB treffenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder ohne weiteres erkennbare Beschädigungen der gelieferten Ware sind der Pharmore GmbH gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die sich erst später zeigen, müssen der Pharmore GmbH gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach dem Erkennen durch den Besteller schriftlich gerügt werden. Kommt der Besteller dieser Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(2) Ist die Kaufsache mangelhaft, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung der Mängelansprüche des Bestellers an Dritte ist ausgeschlossen. Vertragliche Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(3) Beruht ein Mangel aber auf einem Verschulden durch die Pharmore GmbH, kann der Besteller unter den in § 12 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

§ 12 Haftung

(1) Die Pharmore GmbH haftet, soweit sich aus § 11 (Gewährleistung) und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Pharmore GmbH haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Pharmore GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei in diesem Fall die Haftung der Pharmore GmbH auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.

(3) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, welche die Pharmore GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (Organe/Erfüllungsgehilfen/Beauftragte). Diese Haftungsbeschränkung und die Verjährungsverkürzung nach § 11 Abs. 3 gilt nicht, wenn die Pharmore GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Datenschutzinformationen

Die Pharmore GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nach der aktuellen Datenschutzinformation
(www.pharmore.de/datenschutzhinweise).

§ 14 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Pharmore GmbH. Die Pharmore GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Firmen- oder Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Erfüllungsort ist Ibbenbüren.

(4) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen in dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.