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Transparenz bei PHARMORE
Oberstes Ziel der PHARMORE ist die zuverlässige Versorgung von Patient/-innen mit sicheren Arzneimitteln, die den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Die Grundlage hierfür ist der medizinische Fortschritt, der durch die Unterstützung von Fortbildung sowie von wissenschaftlichem Austausch von Ärzt/-innen, Apotheker/-innen und der pharmazeutischen Industrie gefördert werden kann.
Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen
In der Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen verpflichtet sich die PHARMORE auf die Regeln der freiwilligen Selbstkontrolle, die im AKG e.V. Verhaltenskodex manifestiert sind.
Die Säulen der Zusammenarbeit sind:
- Die Trennung von Zuwendung und Beschaffungsentscheidung (Trennungsprinzip)
- Ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip)
- Die schriftliche Dokumentation der Zusammenarbeit (Dokumentationsprinzip)
Die Offenlegung aller Kooperationen in der jährlichen Transparenzveröffentlichung (Transparenzprinzip)
Transparenzveröffentlichung
Im Rahmen der tabellarischen Transparenzveröffentlichung werden jährlich zum 30.06. alle geldwerten Leistungen in der Kooperation mit Fachkreisangehörigen offengelegt, wobei folgende Aktivitäten erfasst werden:
- Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen
- Dienstleistungs- und Beratungshonorare
- Spenden
- Mitgliedsbeiträge
Entsprechend den geltenden Datenschutzrichtlinien werden dabei der Name, die Praxis- oder Geschäftsadresse sowie die Summe der geldwerten Leistungen für einen Zeitraum von drei Jahren veröffentlicht.
- Vor der Kooperation mit angestellten Fachkreisangehörigen (Amtsträger/-innen) wirken wir darauf hin, die schriftliche Einverständniserklärung des/der zuständigen Dienstherr/-in zu erhalten (Dienststellengenehmigung).
- Die Pharmore fördert den wissenschaftlichen Austausch und die Fortbildung von Fachkreisangehörigen durch Sponsoring von Kongressen und Tagungen verschiedener Fachgesellschaften und Vereine.
- Wir achten strikt darauf, dass Zuwendungen nur in angemessenem Umfang, unter Einhaltung des AKG e. V. Verhaltenskodex und nach vorheriger Genehmigung des Compliance Officers gewährt und empfangen werden.
Geschenke, Bewirtungen, Unterhaltungsangebote
Angemessene Zuwendungen unter (potenziellen) Geschäftspartnern sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie aus aufrichtigen Beweggründen gewährt werden.
Um jeden Verdacht einer unlauteren Einflussnahme von Anfang an zu vermeiden, halten wir uns an folgende Regeln:
- Geschenke und Bewirtungen müssen einen angemessenen Wert haben.
- Das Anbieten oder Annehmen von Bargeld ist verboten.
- Bewirtungen finden in einem angemessenen, geschäftlichen Rahmen statt.
- Unterhaltungsangebote (zum Beispiel Einladungen zu Sport- oder Musikveranstaltungen) sind nicht statthaft.
- Luxuriöse oder unangemessene Zuwendungen sind verboten.
Wir verurteilen Korruption, sowohl aktiv als auch passiv, auf das Schärfste und die Antikorruptionsgesetze des deutschen Strafgesetzbuchs werden eingehalten. Bestechung (Vorteilsannahme oder Gewährung), Betrug, unangemessene Honorare, Missbrauch von Finanzmitteln oder Zahlungen an Stellen der öffentlichen Verwaltung tolerieren wir nicht.
Kartellrecht
Kartellgesetze dienen dem Schutz des freien und unverfälschten Wettbewerbs. Sie verbieten jedes Geschäftsverhalten, das auf unzulässige Abstimmungen unter Marktkonkurrenten ausgelegt ist und Wettbewerbsverzerrungen bewirken kann. Kartellrechtsverstöße haben schwere Sanktionen zur Folge. Daher pflegen wir einen fairen Wettbewerb mit den anderen am Markt agierenden Personen und Firmen unter Einhaltung aller kartellrechtlichen Vorgaben. Das bedeutet, jeder Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen, z. B. über Preise, Konditionen, Marktaufteilungen, Kapazitätsbeschränkungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Boykottmaßnahmen ist verboten.
Code of Conduct - Verhaltenskodex der PHARMORE
Hier finden Sie den Code of Conduct der PHARMORE als PDF-Datei zum Download:
Code of Conduct - Verhaltenskodex PHARMORE
Kontaktpersonen
Compliance-Fragen oder Bedenken sowie Meldungen zu Compliance-Verstößen können schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vorgebracht werden. Alternativ zur unten genannten Kommunikation stehen auch die behördlichen Stellen zur Verfügung, um Compliance Verstöße extern zu melden.
Compliance Officer
Dr. Gesa Gröhnke
Stellvertretender Compliance Officer
Janina Lück
Ombudsfrau
Rechtsanwältin Andrea Berneis