AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pharmore GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – Geschäfte über Lieferungen und Leistungen, die zwischen der Pharmore GmbH, kurz Pharmore genannt, und dem Besteller abgeschlossen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufs- und allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch von Pharmore nicht erfolgt.
Angebot, Preis und Lieferung
Pharmore liefert die bestellten Produkte ausschließlich auf Basis der angegebenen Spezifikation ohne weitere Gewährleistung. Die Beschaffung und Lieferung von Betäubungsmitteln ist ausgeschlossen.
Die Angebote und Preise der Firma Pharmore sind freibleibend.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung.
Angegebene Liefertermine und Verkaufsangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Lieferanten von Pharmore die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Pharmore ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird, ferner wenn Betäubungsmittel bestellt wurden. Ereignisse höherer Gewalt, wie auch politische Verwicklungen und Versorgungsschwierigkeiten entbinden Pharmore von der Vertragserfüllung, ohne dass dem Besteller gegenüber Pharmore Ersatzansprüche zustehen.
Die Beschaffung bestellter Arzneimittel erfolgt schnellstmöglich ohne Gewähr für einen festen Liefertermin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln durch Pharmore erfolgt auf Grundlage des § 73 Absatz 3 AMG (Arzneimittelgesetz).
Lagervorschriften
Lagervorschriften, insbesondere Kühl- und Temperaturvorschriften müssen vom Besteller überwacht und eingehalten werden. Lagerfristen der bereits ausgelieferten Waren über die Verfallfristen von Medikamenten hinaus, gehen nicht zu Lasten von Pharmore. Gleiches gilt auch für die daraus resultierenden Schäden.
Verpackung
Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch Pharmore erfolgt nicht. Kartons und Füllmaterial sowie weitergehende Verpackung sind vom Besteller selbst zu entsorgen. Die PHARMORE GmbH nimmt am dualen System der VFW teil und kommt ihren Verpackungsrechtlichen Pflichten demnach vollständig nach.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – Geschäfte über Lieferungen und Leistungen, die zwischen der Pharmore GmbH, kurz Pharmore genannt, und dem Besteller abgeschlossen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufs- und allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch von Pharmore nicht erfolgt.
Angebot, Preis und Lieferung
Pharmore liefert die bestellten Produkte ausschließlich auf Basis der angegebenen Spezifikation ohne weitere Gewährleistung. Die Beschaffung und Lieferung von Betäubungsmitteln ist ausgeschlossen.
Die Angebote und Preise der Firma Pharmore sind freibleibend.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung.
Angegebene Liefertermine und Verkaufsangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Lieferanten von Pharmore die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Pharmore ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird, ferner wenn Betäubungsmittel bestellt wurden. Ereignisse höherer Gewalt, wie auch politische Verwicklungen und Versorgungsschwierigkeiten entbinden Pharmore von der Vertragserfüllung, ohne dass dem Besteller gegenüber Pharmore Ersatzansprüche zustehen.
Die Beschaffung bestellter Arzneimittel erfolgt schnellstmöglich ohne Gewähr für einen festen Liefertermin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Import von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln durch Pharmore erfolgt auf Grundlage des § 73 Absatz 3 AMG (Arzneimittelgesetz).
Lagervorschriften
Lagervorschriften, insbesondere Kühl- und Temperaturvorschriften müssen vom Besteller überwacht und eingehalten werden. Lagerfristen der bereits ausgelieferten Waren über die Verfallfristen von Medikamenten hinaus, gehen nicht zu Lasten von Pharmore. Gleiches gilt auch für die daraus resultierenden Schäden.
Verpackung
Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch Pharmore erfolgt nicht. Kartons und Füllmaterial sowie weitergehende Verpackung sind vom Besteller selbst zu entsorgen. Die PHARMORE GmbH nimmt am dualen System der VFW teil und kommt ihren Verpackungsrechtlichen Pflichten demnach vollständig nach.
Zahlung
Rechnungen von Pharmore sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto, ohne jeglichen Abzug zahlbar.
Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Verzugszinsen werden mit den jeweils banküblichen Zinsen berechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger Einlösung und Gutschrift als erbracht. Eine Aufrechnung, außer der mit titulierten Gegenforderungen, ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Pharmore behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Der Besteller ist nur berechtigt, die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsgang zu verwerten und zu veräußern, solange er seine Verbindlichkeiten aus den Geschäftsbedingungen mit der Firma Pharmore rechtzeitig und ordentlich erfüllt. Bei der Veräußerung der gelieferten Ware tritt der Käufer hiermit sämtliche gegen den Dritten entstandenen Ansprüche an Pharmore sicherungshalber ab.
Der Besteller versichert, dass er nach Maßgabe der geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Bezug der bestellten Arzneimittel von Pharmore berechtigt ist.
Rückgabe und Beanstandung
Die Rückgabe auftragsgemäß gelieferter Ware ist ausgeschlossen.
Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware schriftlich angezeigt werden. Später oder nicht schriftlich vorgebrachte Mängelrügen oder Beanstandungen bleiben in jedem Fall unberücksichtigt.
Allgemeines
Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Ibbenbüren.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Eine solchermaßen unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, mit der der mit der unwirksamen Bestimmung verbundene Zweck bestmöglich erreicht wird.
© 2004 Pharmore GmbH
Gildestraße 75
49479 Ibbenbüren
Tel. 05451 - 96 90 0
Fax 05451 - 96 90 925
Rechnungen von Pharmore sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto, ohne jeglichen Abzug zahlbar.
Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Verzugszinsen werden mit den jeweils banküblichen Zinsen berechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger Einlösung und Gutschrift als erbracht. Eine Aufrechnung, außer der mit titulierten Gegenforderungen, ist ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Pharmore behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Der Besteller ist nur berechtigt, die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsgang zu verwerten und zu veräußern, solange er seine Verbindlichkeiten aus den Geschäftsbedingungen mit der Firma Pharmore rechtzeitig und ordentlich erfüllt. Bei der Veräußerung der gelieferten Ware tritt der Käufer hiermit sämtliche gegen den Dritten entstandenen Ansprüche an Pharmore sicherungshalber ab.
Der Besteller versichert, dass er nach Maßgabe der geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Bezug der bestellten Arzneimittel von Pharmore berechtigt ist.
Rückgabe und Beanstandung
Die Rückgabe auftragsgemäß gelieferter Ware ist ausgeschlossen.
Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware schriftlich angezeigt werden. Später oder nicht schriftlich vorgebrachte Mängelrügen oder Beanstandungen bleiben in jedem Fall unberücksichtigt.
Allgemeines
Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Ibbenbüren.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Eine solchermaßen unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, mit der der mit der unwirksamen Bestimmung verbundene Zweck bestmöglich erreicht wird.
© 2004 Pharmore GmbH
Gildestraße 75
49479 Ibbenbüren
Tel. 05451 - 96 90 0
Fax 05451 - 96 90 925

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